D&O-Versicherung
D&O-Versicherung
Die letzte Wirtschaftskrise und die aktuelle Covid-19-Pandemie haben erneut die Haftungssituation von Führungskräften in den Fokus der Öffentlichkeit gebracht. Deren Haftungssituation ist prekär, denn in der Wirtschaft werden Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer und andere Führungskräfte immer häufiger persönlich haftbar gemacht. Entscheider tragen heute mit den zunehmend komplexeren Geschäftsthemen ein immer höher werdendes Risiko, das schlimmstenfalls z. B. bei einem angestellten Geschäftsführer zur Haftung mit seinem Privatvermögen in unbeschränkter Höhe führen kann.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern über die einzelnen Bausteine und Ergänzungsmöglichkeiten der D&O-Versicherung. Dies sind beispielweise:
- Deckungsklage-Rechtsschutz
Im Rahmen des Vertrages werden die Kosten zur Überprüfung bzw. klageweise Geltendmachung von Ansprüchen aus dem D&O-Vertrag abgesichert. - Vermögensschaden-Rechtsschutz
Deckung für Abwehrkosten, wenn die D&O-Versicherung bei Vorsatzbehauptung oder wegen verbrauchter Deckungssumme nicht greift. - Absicherung des Pflichtselbstbehaltes gemäß VorstAG
Gemäß § 93 Abs. 2 AktG beträgt der Selbstbehalt 10 % des Schadens, max. das 1,5–fache der vereinbarten jährlichen Festvergütung. - Persönliche D&O-Versicherung
Um Ihre Unabhängigkeit – auch von den Instrumentarien/Verfügungsmöglichkeiten einer eventuell bestehenden Unternehmenspolice – zu wahren, ist eine persönliche Absicherung immer eine Erwägung wert.